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FSK Ratings Dec 2008

FSK-Kennzeichen seit 1. Dezember 2008

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist eine deutsche, von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragene Einrichtung mit Sitz in Wiesbaden.

Aufgaben[]

Die Hauptaufgabe der FSK besteht in der Prüfung von Filmen, DVDs und sonstiger Medienträger (Videokassetten, Trailer, Werbefilme), die in Deutschland zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind.

Eine Pflicht zur Prüfung durch die FSK besteht nicht, jedoch haben sich die Mitglieder der SPIO dazu verpflichtet, nur von der FSK kontrollierte Produktionen zu veröffentlichen.

Rechtsgrundlage der Tätigkeiten der FSK sind das Jugendschutzgesetz (§ 14 [2] i. V. m. § 14 [6]), die Feiertagsvorschriften der Länder sowie die Grundsätze der FSK. Diese Grundsätze werden von der Grundsatzkommission erlassen, die aus 20 Vertretern der Film- und Videobranche, der öffentlichen Hand sowie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht.

Die FSK ist finanziell autonom und finanziert ihre Arbeit durch Gebühren, die für jeden geprüften Medienträger erhoben werden. Sie wird inzwischen als Tochtergesellschaft der SPIO in Form einer GmbH betrieben, einen inhaltlichen Einfluss auf die Prüfentscheidungen übt die SPIO nicht aus.

Die SPIO prüft auf Wunsch auch selbst Medien durch eine eigene unabhängige Juristenkommission auf strafrechtlich relevante Inhalte. Sollten diese nicht vorliegen, wird das Etikett „SPIO/JK“ (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft/Juristenkommission) vergeben.

Freigaben[]

Die FSK-Freigaben lauten:

Etikett Text auf dem Etikett seit Dezember 2008 Aktuelle Kennzeichnung Kennzeichnung vor dem 1. April 2003
FSK ab 0 (weiß) FSK ab 0 freigegeben Freigegeben ohne Altersbeschränkung (weiß) gemäß § 14 JuSchG FSK Freigegeben ohne Altersbeschränkung (weiß) gemäß § 7 JÖSchG FSK
FSK ab 6 (gelb) FSK ab 6 freigegeben Freigegeben ab 6 Jahren (gelb) gemäß § 14 JuSchG FSK Freigegeben ab 6 Jahren (gelb) gemäß § 7 JÖSchG FSK
FSK ab 12 (grün) FSK ab 12 freigegeben Freigegeben ab 12 Jahren (grün) gemäß § 14 JuSchG FSK können schon ab 6 besucht werden gemäß § 1626 BGB § 1773 BGB Freigegeben ab 12 Jahren (grün) gemäß § 7 JÖSchG FSK können schon ab 6 besucht werden gemäß § 1626 BGB § 1773 BGB
FSK ab 16 (blau) FSK ab 16 freigegeben Freigegeben ab 16 Jahren (blau) gemäß § 14 JuSchG FSK Freigegeben ab 16 Jahren (blau) gemäß § 7 JÖSchG FSK
FSK 18 (rot) FSK ab 18 Keine Jugendfreigabe (rot) gemäß § 14 JuSchG FSK Nicht freigegeben unter 18 Jahren (rot) gemäß § 7 JÖSchG FSK
Alternativ: Freigegeben ab 18 Jahren (rot) gemäß § 7 JÖSchG FSK

„Die neuen Zeichen sind auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 mm² (3,46 cm × 3,46 cm) und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 mm² (1,58 cm x 1,58 cm) anzubringen (§ 12 Abs. 2 Satz 2 JuSchG).“[1]

Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen seit dem 1. April 2003 von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen, also nur mit Personen, die Erziehungsberechtigte im Sinne des § 1626 BGB oder Vormund nach § 1773 BGB des Kindes sind, besucht werden.

Bei Kinofilmen wird ein FSK-Kennzeichen verweigert, wenn der Film offensichtlich schwer jugendgefährdend ist; eine FSK-Freigabe ist nur bei einer höchstens „einfachen Jugendgefährdung“ und bei einer etwaigen „Jugendbeeinträchtigung“ möglich. Wird der gleiche Film dann auf einem Bildträger (Videokassette, DVD) veröffentlicht, wird ein Kennzeichen bereits verweigert, wenn ein Fall von einfacher Jugendgefährdung vorliegt.[2] Filme, die eine „FSK-ab-18“-Kennzeichnung haben, können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht mehr Indizierung|indiziert werden. Auch wenn ein Verdacht auf einen Straftatbestand (beispielsweise Gewaltverherrlichung, § 131 StGB) besteht, kann die FSK-Freigabe verweigert werden. In diesem Fall kann der Film der Juristenkommission (JK) der SPIO vorgelegt und auf strafrechtliche Unbedenklichkeit geprüft werden. Trotz der entsprechenden Prüfung der JK kann ein Film sowohl indiziert als auch beschlagnahmt werden, jedoch schützt das entsprechende Signet die Beteiligten weitgehend vor individueller strafrechtlicher Verfolgung.


FSK bei den Planet-der-Affen-Filmen[]

Der Originalfilm von 1968 und das Remake von 2001 sind beide ab 12 Freigegeben. Genau so wie die Filme Flucht vom Planet der Affen, Die Schlacht um den Planet der Affen und Planet der Affen: Prevolution.

Die Filme Rückkehr zum Planet der Affen und Eroberung vom Planet der Affen sind ab 16 Freigegeben.

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